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Leistungsnachweise

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise stellen einen unverzichtbaren Bestandteil des Wettbewerbs im Fenster- und Fassadenbau dar und bilden die Grundlage für einen sondierenden Vergleich aller Angebote.

§ 6 - 6b der VOB/A regelt grundsätzlich die Anforderungen, die an Teilnehmer am Wettbewerb zu stellen sind.

Ohne Leistungsnachweis ist die Bewertung wertlos

Jeder Auftraggeber benötigt als Entscheidungsgrundlage vergleichbare Angebote, um auf das günstigste Angebot den Zuschlag zu erteilen. In der Regel wird - weil andere Informationen fehlen - davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit aller Bieter gleich ist, alle Angebote den Forderungen der Ausschreibung entsprechen und somit allein der Preis ausschlaggebend ist.

Die Praxis lehrt: In allen Bereichen gibt es Unterschiede, die bewertet werden müssen. Aber wie? Falsche Angaben der Bieter, politischer Druck, regionale Gesichtspunkte und rein fiskalische Betrachtungen der Angebote erschweren die Wertung.

Der Leistungsnachweis fördert den Wettbewerb im Sinne der AG

Die Leistungsnachweise sind notwendig, um die Qualifikation der Bieter beurteilen zu können. Deshalb haben die Fachabteilungen es übernommen, die Angaben der Anbieter zu überprüfen.

In diesen Veröffentlichungen sind die Leistungsnachweise aller Anbieter enthalten, die sich einer freiwilligen Prüfung unterzogen haben. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Bietern zu erreichen, sollte ein geprüfter Leistungsnachweis ein fester Bestandteil der Ausschreibung sein.

Ohne Leistungsnachweise werden qualifizierte Bieter abgeschreckt

Auch für die leistungsfähigen Hersteller von Fenstern und Fassaden ist die Praxis oft ein Ärgernis. Seriöse Angebote mit qualifizierter Ausarbeitung werden oft mit überschläglich gerechneten Angeboten verglichen. Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit werden bei der Wertung nicht ausreichend berücksichtigt.

Schwierigkeiten treten in der Regel erst bei der Abwicklung auf. Konstruktion, Qualität und Ausführung entsprechen nicht den Forderungen der Ausschreibung. Bauherren und qualifizierte Bieter haben den Nachteil.

Ohne Leistungsnachweis ist der Handlungsspielraum eingeschränkt

Eine Vergabe im Sinne der VOB ist unter diesen Bedingungen oft nicht möglich. Aus diesem Grund werden zwar die formalen Voraussetzungen der VOB scheinbar erfüllt, aber der Wertungsspielraum kann nicht voll ausgeschöpft werden.